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   BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01   

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https://dejure.org/2001,5474
BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,5474)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,5474)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3Z BR 1/01 (https://dejure.org/2001,5474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Freiheitsentziehung; Erledigung der Hauptsache; Zulässigkeit

  • Judicialis

    BGSG § 40 Abs. 1; ; AuslG § 70 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche Freiheitsentziehung nach nachträglicher Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 110
  • BayObLGZ 2001, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Jedoch kann das gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164) ausnahmsweise gebieten, dem Betroffenen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme den vorgegebenen Instanzenzug zu eröffnen.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Die Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerG NJW 1998, 1774/1775).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Nach Erledigung der Hauptsache besteht für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse mehr (vgl. BayObLGZ 1993, 82; 1997, 276 und 287).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Ein zwingender Grund hierfür (vgl. auch BVerwGE 17, 83/85 f.) ist nicht festgestellt.
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Deshalb ist, ungeachtet prozessualer Überholung, in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Überprüfung in dem von der Prozeßordnung vorgegebenen Instanzenzug kaum erlangen kann, ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Eingriffs grundsätzlich zu bejahen (BayObLGZ 1999, 24 m.w.N.; 2000, 220/221).
  • VGH Hessen, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00

    Nichtmitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung - Durchsetzung der

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    (1) Auszugehen ist davon, daß die Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäß § 70 Abs. 4 Satz 2 AuslG das gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1 AuslG angeordnete persönliche Erscheinen des Ausländers bei der Vertretung seines mutmaßlichen Heimatstaates sicherstellen soll, nicht hingegen die Erfüllung sonstiger Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten (vgl. HessVGH Entscheidung vom 16.8.2000 Az. 9 TG 2206/00, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Deshalb ist, ungeachtet prozessualer Überholung, in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Überprüfung in dem von der Prozeßordnung vorgegebenen Instanzenzug kaum erlangen kann, ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Eingriffs grundsätzlich zu bejahen (BayObLGZ 1999, 24 m.w.N.; 2000, 220/221).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Zwar war die gerichtliche Anordnung vom 21.11.2000 durch die Vorführung des Betroffenen bei den ausländischen Botschaften und die anschließende Entlassung aus dem Gewahrsam gegenstandslos geworden; die Hauptsache hatte sich erledigt (vgl. BayObLGZ 1988, 317/318; 1993, 76/78).
  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97

    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Nach Erledigung der Hauptsache besteht für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse mehr (vgl. BayObLGZ 1993, 82; 1997, 276 und 287).
  • BayObLG, 20.07.1983 - BReg. 3 Z 106/83

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ; Durchsuchung von Wohnräumen

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01
    Wird ein Ausländer gemäß § 70 Abs. 4 Satz 2 AuslG mehrere Tage in Gewahrsam genommen, so stellt dies eine Freiheitsentziehung (vgl. BayObLG DVBl 1983, 1069) und damit einen tiefgreifenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der persönlichen Freiheit dar, das auch Ausländern zusteht.
  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 19 B 1789/06

    D (A), Mitwirkungspflichten, Passverfügung, Passbeschaffung,

    Bay.VGH, Urteil vom 11.7.000, a. a. O., S. 5; Bay.ObLG, Beschluss vom 11.4.2001 - 3 Z BR 1/01 -, NVwZ-Beilage I 9/2001, 110, jeweils zu § 70 Abs. 4 AuslG.

    Bay.ObLG, Beschluss vom 11.4.2001, a. a. O., zu § 70 Abs. 4 Satz 3 AuslG.

  • VG Düsseldorf, 26.08.2003 - 24 L 2373/03

    Zwangsweise Durchsetzung der Passvorlagepflicht

    Das BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 Z BR 1/01 - NVwZ-Beil.

    auch der BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 Z BR 1/01 - NVwZ-Beil.

    Nach dem BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 Z BR 1/01 - NVwZ-Beil.

  • VGH Hessen, 05.03.2004 - 12 UZ 3005/03

    Beschwerdeausschluss: Androhung der Vorführung eines Asylbewerbers bei der

    Darüber hinaus ist zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts anzumerken, dass für die Durchsetzung der Verpflichtung zur Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen ist (§ 70 Abs. 4 Satz 3 AuslG i. V. m. § 40 Abs. 1 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz), falls mit der Vorführung bei der Botschaft eine Freiheitsentziehung verbunden ist, die eine richterliche Entscheidung erfordert (vgl. dazu etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, 11.04.2001 - 3 ZBR 1/01 -, EZAR 605 Nr. 1 = BayObLGZ 2001 Nr. 21).
  • KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07

    Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen

    Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts (OVG Münster, Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 1789/06 -, Juris, Rdn. 9; BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3Z BR 1/01 -, Juris, Rdn. 23).
  • KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08

    Ausländerrecht: Erforderlichkeit einer richterlichen Entscheidung bei einer

    Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts (OVG Münster, Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 1789/06 -, Juris, Rdn. 9; BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3Z BR 1/01 -, Juris, Rdn. 23).
  • VG Düsseldorf, 17.02.2009 - 8 L 1303/08

    D (A), Passverfügung, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung,

    Insoweit ist ausreichend, wenn den Antragstellern vor der tatsächlichen Durchführung der Zwangsmaßnahme die Vertretung des weiteren Staates, bei der sie vorgeführt werden sollen, so rechtzeitig bekannt gegeben wird, dass sie hiergegen noch Einwendungen erheben können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3Z BR 1/01, NVwZ Beilage l 9/2001, 110).
  • KG, 08.05.2008 - 1 W 122/08

    D (A), Freiheitsentziehung, Rechtsgrundlage, Passersatzbeschaffung,

    Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts (OVG Münster, Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 1789/06 -, Juris, Rdn. 9; BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3Z BR 1/01 -, Juris, Rdn. 23).
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